top of page
dis-whitening-bleaching.jpg

Zahnaufhellung

Welche Arten der Zahnaufhellung gibt es?

Generell kann die Zahnaufhellung in 4 verschiedene Arten untersucht werden.

Typ 1 = Aufhellung in der Praxis: Hierbei handelt es sich um die Art von Aufhellungsmittel, das in der Klinik für kurze Zeit (ca. 30–40 Minuten) in hohen Konzentrationen unter Aufsicht eines Arztes angewendet wird.

Typ 2 = Heimaufhellung: Hierbei handelt es sich um die Art von Aufhellungsmittel, das außerhalb der Klinik über einen langen Zeitraum (ca. 5–7 Tage mit mindestens 8 Stunden Anwendung pro Tag) in geringen Konzentrationen mit speziell vorbereiteten oralen Geräten angewendet wird.

Typ3=Kombiniertes Bleaching: Anwendung des Home-Bleachings im Anschluss an das Bleaching im Büro. Es ist die effektivste Aufhellungsmethode.

Typ 4 = Einzelzahnaufhellung: Wurzelkanalbehandelte Zähne können je nach verwendeten Mitteln Verfärbungen aufweisen. Bei solchen Zähnen wird eine effektive Aufhellung eines einzelnen Zahns erreicht, indem ein spezielles Aufhellungsmittel in den Zahn eingebracht wird.

Zeitraum

Obwohl die Anwendungsmethode je nach Art der Aufhellung variiert (im Bürotyp eine einzelne Sitzung, 30–40 Minuten) / (im häuslichen Typ ca. 5–7 Tage mit mindestens 8 Stunden Anwendung pro Tag), ist die Aufhellung unterschiedlich Der Prozess ist ähnlich.

Zur Zahnaufhellung kommt es, wenn die Farbpigmente in den Zahnstrukturen durch die Reaktion mit Sauerstoffprodukten ihre Wirksamkeit verlieren. Nach der Anwendung des Bleichmittels wird die Zahnfarbe um 1–1,5 Töne heller und es dauert 1–2 Wochen, bis diese Farbe aushärtet. Durch den erneuten Kontakt der Zähne mit färbenden Lebensmitteln kann es während des Eingriffs zu einem Halbtonrückgang kommen, der Zahn bleibt aber auf jeden Fall weißer als vor dem Eingriff.

Abhängig von den ästhetischen Erwartungen des Patienten kann der Aufhellungsprozess einmal im Jahr wiederholt werden.

Ist Zahnaufhellung schädlich?

Unter Zahnaufhellung versteht man den Verlust der Wirksamkeit der Farbpigmente in den Zahnstrukturen durch deren Reaktion mit Sauerstoffprodukten. Bleichmittel, die in geeigneten Situationen und in angemessenen Mengen kontrolliert und unter Aufsicht eines Zahnarztes angewendet werden, verursachen außer einer leichten Empfindlichkeit in den ersten 24 Stunden keine Schäden.

Verbote

Die ersten 2 Wochen für alle angewendeten Aufhellungsarten:

  • Alle färbenden Lebensmittel wie Ketchup, Tomatenmark, Senf und Kirschen sollten gemieden werden.

  • Auf alle färbenden Getränke wie Tee und Kaffee sollte verzichtet werden.

  • Vermeiden Sie zuckerhaltige und/oder säurehaltige Getränke wie Cola und künstliche Fruchtsäfte.

  • Sämtliche Tabak- und Tabakprodukte sollten gemieden werden

Bei Nichtbeachtung der Verbote kommt es zu einem deutlichen Rückgang des Ausgangsweißgrades.

bottom of page